D&O-Versicherung

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Erfüllen kommunale Mitglieder ihre Aufgaben über hierfür speziell gegründete Gesellschaften in der Rechtsform z. B. einer GmbH oder AG, tragen die dort verantwortlichen Geschäftsführer und Aufsichtsräte ein besonderes Haftungsrisiko. Hierfür kann in Ergänzung zu den für diese Gesellschaften gebotene kommunalen Haftpflicht- und Eigenschadenversicherungen eine spezielle Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die D&O-Versicherung, abgeschlossen werden.