Regenerative Energien

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Mit der Energiewende wird es zu einer grundlegenden Umgestaltung des deutschen Energiemarktes kommen. Auf kommunaler Ebene werden große Anstrengungen unternommen, erneuerbare Energien zu nutzen. Musterbeispiel sind die Photovoltaikanlagen. Kommunen und ihre Stadtwerke haben – bereits vor der vom Deutschen Bundestag in 2011 beschlossenen Abkehr von der Atomenergie – als Errichter, Betreiber oder Grundstückseigentümer die Entwicklung dieser erneuerbaren Energieart maßgeblich initiiert und gefördert.

Immer größere Bedeutung gewinnen im kommunalen Bereich erneuerbare Energiekonzepte mit Biomasse- und Biogasanlagen, Nahwärmeversorgungsnetzen oder Klärschlammtrocknungsanlagen. Der Ausbau der Windkraftanlagen wird massiv vorangetrieben. Die mit der Errichtung und dem Betrieb dieser Anlagen verbundenen Risiken sind jedoch vielfältig. Sowohl während der Bauphase als auch des regulären Betriebs bergen sie ein besonderes Risikopotential.

Die WGV deckt die Gefahren aus der Errichtung und dem Betrieb sämtlicher Anlagen der regenerativen Energieerzeugung mit speziellen Versicherungskonzepten ab. Dies gilt für die Haftpflicht-, Montage- und Bauleistungsversicherung sowie die Gebäudeversicherung. Ferner bietet die WGV für die jeweiligen Anlagen speziell zugeschnittene Deckungskonzepte zur Elektronik- bzw. Maschinenversicherung und zur Absicherung des Nutzungsausfalles oder der Unterbrechungsschäden nach einem versicherten Sachschaden.