Vertrauensschadenversicherung

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Sie ist eine sinnvolle Ergänzung zur Eigenschadenversicherung. Versichert ist das Risiko des kommunalen Mitglieds, wenn sein Vermögen durch vorsätzliches Fehlverhalten seiner Arbeitnehmer geschädigt wird. ln Betracht kommen Treubruchhandlungen wie Unterschlagung, Untreue, Diebstahl oder Betrug. Der Versicherungsschutz erstreckt sich zudem auf die vorsätzliche Manipulation oder Zerstörung von Software, Daten und Dateien im EDV-System des kommunalen Arbeitgebers. Auch der Schaden, der durch zielgerichtete Angriffe von externen Personen (Hacker) angerichtet wird, ist vom Versicherungsschutz umfasst.