Dashcams: Bitte lächeln, Videoüberwachung!

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Was sind Dashcams?

Dashcams sind kleine Kameras, die selbst am Armaturenbrett oder der Windschutzscheibe im Auto angebracht werden können. Sie zeichnen den Straßenverkehr auf und können so zur Aufklärungsarbeit bei Verkehrsunfällen beitragen: Was ist da so plötzlich passiert? Wer trägt eventuell die Schuld am Verkehrsunfall? Häufig können Verkehrs- und Unfallsituationen nicht mehr exakt rekonstruiert werden, da beispielsweise Beweismittel fehlen. Die Videoaufzeichnungen einer Dashcam könnten hierbei unterstützen. Jedoch ist die Verwendung der Aufnahmen vor Gericht in Deutschland eingeschränkt…

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Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH)

Im Mai 2018 entschied der Bundesgerichtshof (BGH) , dass die Videoaufzeichnungen einer Dashcam bei Unfällen prinzipiell als Beweismittel zur Klärung der Schuldfrage vor Gericht verwendet werden können. Dafür gibt es bestimmte Voraussetzungen.

Was müssen Sie beachten?

  • Anlasslose sowie permanente Aufzeichnungen des Straßenverkehrs sind nicht erlaubt und verstoßen gegen den Datenschutz.
  • Wahllos Aufnahmen zu tätigen, um Verkehrsverstöße anderer anzuzeigen, verstößt ebenso gegen die Datenschutzbestimmungen.
  • Bei veröffentlichten Aufzeichnungen im Internet müssen Personen und Autokennzeichen unkenntlich gemacht werden.
  • Aufnahmen, die keine Vorkommnisse wie einen Unfall aufgezeichnet haben, müssen direkt wieder gelöscht werden.
  • Werden die oben genannten Punkte nicht berücksichtigt, drohen hohe Bußgelder.

An diese Bestimmungen passen sich Dashcam-Hersteller leider nur langsam an. In den vergangenen drei Jahren sind rund 150.000 Dashcams in Deutschland verkauft worden, Nachfrage steigend. Eine Bitkom-Umfrage ergab, dass 13 Prozent der Befragten Dashcams nutzen und jeder zweite sich vorstellen kann, sich die Kamera zuzulegen.

Interessieren Sie sich für eine Dashcam?

Wie lange Dashcams jedoch den Straßenverkehr aufzeichnen dürfen und ab wann genau ein datenschutzrechtlicher Verstoß vorliegt, wurde gesetzlich noch nicht geregelt. Ordentliche Kameras, die die rechtlichen Anforderungen erfüllen, sind bis jetzt schwer auf dem Markt zu finden.

1.

Die Kamera sollte Ereignissensoren haben, die sicherstellen, dass nur Aufnahmen kurz vor und nach einem Zusammenstoß automatisch gespeichert und die unrelevanten Sequenzen gelöscht werden.

2.

Investieren Sie in gute Bildqualität – die Sichtbarkeit der Details, wie z.B. von Verkehrs- und Nummernschildern, ist entscheidend. Empfehlenswert sind Full-HD-Auflösungen (1.920 x 1.080 Pixel) und 60 Bilder pro Sekunde.

3.

Ein möglichst breiter Blickwinkel unterstützt zusätzlich – so kann ein großes Sichtfeld abgedeckt werden.

4.

Für Aufnahmen im Dunkeln hilft eine Kamera mit hoher Lichtempfindlichkeit.

5.

Achten Sie auf eine taugliche Befestigung, mit der die Dashcam an der Windschutzscheibe angebracht wird. Diese sollte Erschütterungen standhalten.

Auch ohne Dashcam zu Ihrem Recht kommen.

Kommt es für Sie zu einer rechtlichen Auseinandersetzung im Straßenverkehr, brauchen Sie nicht zwingend eine Dashcam, um Ihr Recht zu bekommen.

Mit der WGV Verkehrsrechtsschutzversicherung haben Sie ohne Wartezeit, mit einer freien Wahl eines Rechtsbeistandes (Anwalt) sowie einer hohen Versicherungssumme sofortigen Schutz gegen finanzielle Risiken durch Rechtsstreitigkeiten. Sie können einzelne oder mehrere Fahrzeuge, die auf Sie, Ihren Ehe- oder Lebenspartner sowie Ihre mitversicherten Kinder zugelassen sind, mit oder ohne Selbstbeteiligung absichern.

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