Was tun bei einem Unfall im Ausland?

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Im Urlaub lässt man es in der Regel entspannt angehen: Man liegt am Strand, geht essen, schlürft Cocktails und genießt das lockere Leben.

Umso ärgerlicher ist es, wenn es dann auf einer Tour mit dem Auto kracht. Plötzlich steht man in einem fremden Land mit einem kaputten Pkw auf der Straße und kann sich bestenfalls mit Händen und Füßen verständigen.

Weniger überraschend ist die Tatsache, dass die meisten Unfälle im Ausland während der Urlaubssaison zwischen Juni und September passieren. Aber was genau müssen Sie tun, wenn es bei Ihnen im Urlaub scheppert? Unsere zehnTipps helfen Ihnen weiter.

Sinnvolle Zusatzleistungen bei der WGV Kfz-Versicherung:

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Ausland-Schadenschutz

Nach einem unverschuldeten Autounfall im Ausland ist es wichtig, dass der Verursacher für den entstandenen Schaden schnell aufkommt.

Mit dem Ausland-Schadenschutz als Zusatz zur Kfz-Versicherung können Sie Ihre Ansprüche ganz bequem und nach deutschem Recht bei uns geltend machen.

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Rabattschutz im Schadenfall

Wenn mal was passiert, ist mit dem Rabattschutz ein Schaden pro Jahr frei. Das heißt, Sie werden trotz eines Schadens im Folgejahr in die nächstgünstigere Schadenfreiheitsklasse weitergestuft.

Den Rabattschutz können Sie für die Haftpflichtversicherung und die Vollkaskoversicherung abschließen.

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Kfz-Schutzbrief

Der Schutzbrief deckt alle Kosten ab, die Ihnen durch eine Panne, einen Unfall oder einen Diebstahl entstehen. Ob sich Ihre Mitfahrer verletzen oder wenn Sie krank werden – dank dem WGV Schutzbrief ist Sicherheit stets an Ihrer Seite.

Als Ergänzung zur Kfz-Haftpflichtversicherung sorgt der Schutzbrief für Ihre optimale Absicherung.

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Kfz-Unfallversicherung

Was ist, wenn bei einem Unfall auch Sie und Ihre Mitfahrer zu Schaden kommen?

Diese Versicherung schützt alle Insassen vor den hohen finanziellen Belastungen, die daraus entstehen können. Als Fahrer sichern Sie damit auch Ihre Angehörigen im Invaliditäts- und Todesfall ab.

Weitere Informationen

1.Europäischer Unfallbericht

Der Europäische Unfallbericht ist in ganz Europa gleich aufgebaut, sodass er von allen Beteiligten gemeinsam ausgefüllt werden kann. Wichtig: Können Sie den Bericht des Unfallgegners aufgrund der fremden Sprache nicht lesen, sollten Sie ihn nicht unterschreiben.

Den Europäischen Unfallbericht können Sie hier online herunterladen. Alternativ können Sie diesen mit einer entsprechenden Übersetzungshilfe als Einzelexemplare kostenlos beim Verbraucherservice des GDV telefonisch oder per E-Mail bestellen:
Hotline (kostenlos): 0800/3399399
E-Mail: frage@dieversicherer.de

2.Internationale Versicherungskarte (ehemals: Grüne Karte)

Die Internationale Versicherungskarte sollten Sie für Urlaubsfahrten vor allem außerhalb der EU mitnehmen. Die Internationale Versicherungskarte ist fünf Jahre gültig. Autofahrer müssen Sie auf jeden Fall bei einer Reise nach Albanien, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Montenegro, Türkei und Serbien mit sich führen.

Falls Sie eine neue benötigen, können Sie diese in unserem Kundenbereich MeineWGV oder über unser Online-Formular beantragen. Wenn Sie eine Internationale Versicherungskarte für Marokko, Tunesien, Türkei, Russland und Aserbaidschan wünschen, so setzen Sie sich bitte mit einem unserer Mitarbeiter in Verbindung.

Hinweis: Seit Oktober 2020 wird die Internationale Versicherungskarte auf weißem anstatt grünem Papier gedruckt. Sie muss immer als Ausdruck mitgeführt werden. Ein Foto oder eine digitale Version ist nicht ausreichend.

3.Zentralruf der Autoversicherer

Der Zentralruf der Autoversicherer ermittelt täglich, rund um die Uhr, die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung per Anfrage +49 (0) 40 300 330 300 oder online unter mobile.zentralruf.de .

4.Notfallkontakt der Kfz-Versicherung

Den Notfallkontakt der Kfz-Versicherung sollte jeder Autofahrer immer parat haben.

WGV: +49 (0)711 1695 - 1300 . Selbstverständlich können Sie den Schaden auch online melden.

10 hilfreiche Tipps für Autounfälle im Ausland:

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Tipp 1 – Bleiben Sie am Unfallort: Nur dann können alle Schritte in die Wege geleitet werden, die für die Erstattung des Schadens nötig sind.

Tipp 2 – Die Unfallstelle sichern: Schalten Sie den Warnblinker ein, ziehen Sie eine Warnweste an und stellen Sie ein Warnblinkdreieck auf – so verhindern Sie, dass weitere Fahrzeuge am Unfall beteiligt werden.

Tipp 3 – Holen Sie Hilfe für Verletzte: Die Notrufnummer 112 gilt in ganz Europa.

Tipp 4 – Machen Sie die Straße frei: Falls möglich, sollten beschädigte Fahrzeuge am Rand abgestellt werden, um den Verkehrsfluss nicht zu behindern.

Tipp 5 – Daten sammeln: Lassen Sie sich von allen Unfallbeteiligten Namen, Adresse, Auto-Kennzeichen und Versicherungsinformationen geben. Fotografieren Sie außerdem die Beschädigungen und die Unfallstelle mit den Fahrzeugen. Bei Sprachschwierigkeiten zeigen Sie Ihre Dokumente, um verständlich zu zeigen, was Sie wollen.

Tipp 6 – Zeugen nicht vergessen: Fragen Sie alle Personen, die den Unfall beobachtet haben, nach ihren Kontaktdaten.

Tipp 7 – Europäischen Unfallbericht ausfüllen: Damit alle Beteiligten den Ablauf des Unfalls in ihrer Landessprache schildern können.

Tipp 8 – Rufen Sie die Polizei: In Ungarn, Tschechien, der Slowakei, Bulgarien, Kroatien und Polen ist es Pflicht, die Polizei zu informieren. Dort nehmen die Beamten auch Bagatellschäden offiziell auf. Aber nicht in allen Ländern wird die Polizei wegen eines Blechschadens zum Unfallort ausrücken – ein Versuch kann trotzdem nicht schaden. Bei schwereren Unfällen sollten Sie die Polizei in jedem Fall hinzuziehen. Der Unfallgegner ist geflohen, auf Streit aus, will seine Daten nicht preisgeben oder hat Probleme mit den Versicherungsdaten? Ein stehendes Fahrzeug wurde beschädigt und der Halter des Wagens ist nicht vor Ort? In diesen Fällen sollte in jedem Fall auch die Polizei eingeschaltet werden.

Tipp 9 – Einen Arzt aufsuchen: Auch kleine Verletzungen sollten Sie sich von einem Arzt attestieren lassen – so können Sie leichter Schadensersatz einfordern.

Tipp 10 – Kontaktieren Sie Ihre Versicherung: Falls Ihr Auto nicht mehr fahren kann, wird Ihnen – falls Sie einen Schutzbrief haben – ein adäquater Ersatz gestellt, damit Sie wieder mobil sind.

Der Unfallratgeber der WGV

Eines der wichtigsten Dokumente, das bei jeder Auslandsreise ins Handschuhfach gehört:

Unfallratgeber der WGV zum Ausdrucken.

Damit Sie für den Ernstfall gewappnet sind.

Sind Sie in einen Unfall im Ausland verwickelt, bei dem Sie keine Schuld haben, zahlt die Kfz-Versicherung des Unfallgegners. Leider kann sich das bei Nicht-EU-Ländern als schwierig erweisen: Hier empfiehlt es sich, vor Ort einen Anwalt aufzusuchen. Mit einem zusätzlichen Auslands-Schadenschutz müssen Sie sich nicht mit solchen Problemen herumschlagen – in diesem Fall kümmert sich Ihre Versicherung darum, dass Ihnen der Betrag erstattet wird. Falls Sie selbst den Unfall verursacht haben, wickelt ebenfalls Ihre Kfz-Versicherung den Schadenfall ab.

Ein Flirt an der Strandbar kann im Urlaub für großen Krach sorgen. Genau wie ein riskantes Überholmanöver. Zumindest Letzteres ist mit der Kfz-Versicherung der WGV nur halb so wild. Denn bei der gehört ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis zur Serienausstattung.

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