Schimmel in der Wohnung: Einfach die Schimmelgefahr verringern und im Notfall richtig bekämpfen

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Die steigenden Energiekosten führen dazu, dass man sich ganz genau anschaut, wo zuhause eventuell Einsparpotenzial besteht. Wir informieren darüber, was Sie in puncto Heizung beachten müssen, um nicht Gefahr zu laufen, plötzlich den Schimmel in der Wohnung sprießen zu sehen. Denn Schimmel in Wohnräumen kann schnell zur gesundheitlichen Gefahr werden. Alles, was Sie rund um das Thema Schimmelbefall wissen sollten, erfahren Sie hier.

Schimmel im Wohnraum ist gleich aus zweierlei Gründen problematisch, denn zum einen ist er stark gesundheitsschädlich, besonders für Säuglinge, Kleinkinder und immungeschwächte Personen. Zum anderen kann Schimmel die Substanz Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung angreifen und schädigen. Daher ist es nicht nur wichtig, einen akuten Befall schnell zu beseitigen, sondern auch dessen Ursache ausfindig zu machen. Doch wie entsteht Schimmel eigentlich?

Mögliche Gründe für einen Schimmelbefall

Von Natur aus sind Schimmelsporen bereits Teil der Luft und zunächst erst einmal vollkommen ungefährlich. Finden sie allerdings einen geeigneten Untergrund, setzen sie sich dort gerne fest und bilden verschiedene Schimmelpilze aus. Bei ausreichender Wärme und Feuchtigkeit können diese dann fröhlich gedeihen, und so ist es auch nicht verwunderlich, dass sie sich in unseren Badezimmern besonders wohlfühlen. Doch auch an feuchtkalten Hauswänden mit einer hohen Luftfeuchtigkeit können Schimmelpilze heranwachsen. Meist siedeln sie sich durch falsches Lüften und Heizen oder durch Schäden an Wasserleitungen, defekte Dächer, Risse im Mauerwerk, unbemerkte Rohrbrüche und aufsteigende Feuchtigkeit aus dem Keller an. Und das können sicher auch viele von Ihnen bestätigen: Einmal befallen, bekommt man die Schimmelpilze nur äußerst schwer wieder aus den eigenen vier Wänden. Die richtige Vorbeugung ist daher ein absolutes Muss.

Von weiß bis schwarz – das Schimmelpilz-ABC

Unabhängig von der Art und Beschaffenheit des Schimmelpilzes können Sie einen möglichen Befall stets an einem muffigen Geruch und sichtbaren Flecken an Wänden und Fugen oder auf Möbeln und Teppichen erkennen. Tritt der Schimmelbefall nicht im Wohnraum, sondern im Keller auf, gesellen sich gerne noch Kellerasseln und Silberfische hinzu. Damit Sie jedoch immer direkt wissen, mit welchem Übeltäter Sie es zu tun haben, haben wir die häufigsten Schimmelarten für Sie zusammengefasst:

1.Schwarzer Schimmel:

Dieser tritt am häufigsten bei Feuchtigkeitsproblemen im Haus auf und hinterlässt dunkle Punkte auf den Oberflächen. Diese Art ist stark gesundheitsschädlich und kann Allergien und Bronchitis-Erkrankungen auslösen.

2.Weißer Schimmel:

Er fühlt sich in unbeheizten, kühlen und feuchten Räumen pudelwohl. Aufgrund seiner Farbe lässt er sich jedoch nicht immer direkt erkennen und kann sich oft über Wochen hinweg unbemerkt ausbreiten. Betroffene klagen zumeist über Beschwerden, die auch bei trockener Raumluft auftreten, und so erhöhen sie daraufhin die Luftfeuchtigkeit fälschlicherweise weiter.

3.Grüner Schimmel:

Häufig finden Sie ihn auf Lebensmitteln, Pflanzenerde oder auch in Fugen. Er präsentiert sich in Form eines pelzartigen Belags, ist aber im Vergleich zu den anderen Arten weniger gesundheitsschädlich. Generell kann aber auch der grüne Schimmel Allergien und Asthma auslösen.

4.Gelber Schimmel:

Das gelbe Pendant tritt hingegen eher selten auf und bevorzugt feuchte Ecken, Polster und Baumwollstoffe. Diese Art ist zudem besonders gesundheitsschädlich, sowohl für Mensch als auch Tier.

5.Roter Schimmel:

Sein Herrschaftsgebiet sind meist zellulosehaltige Untergründe, wie beispielsweise Papier-Tapeten. Auch er kann im schlimmsten Fall Asthma verursachen.

Schimmelalarm – das sind Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern!

Als Mieter sind Sie in der Obhutspflicht für das von Ihnen angemietete Wohnobjekt und daher ist es auch Ihre Pflicht, sicherzustellen, dass die Räumlichkeiten immer ausreichend gelüftet und beheizt werden. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach und es entsteht daraufhin Schimmel, sind Sie für dessen Beseitigung verantwortlich. Kann der Befall hingegen auf einen Leitungswasserschaden zurückgeführt werden, greift bei Schäden an beweglichen Objekten Ihre Hausratversicherung . Für damit verbundene Schäden am Gebäude selbst haftet die Wohngebäudeversicherung Ihres Vermieters. Dies gilt auch bei einem Rückstauschaden, sofern die Wohngebäudeversicherung den Zusatz Elementargefahren einschließt und eine funktionsbereite Rückstausicherung installiert wurde.

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Entsteht Schimmel hingegen nachweislich ohne sichtbaren Grund und obwohl Sie Ihren Pflichten zum Heizen und Lüften stets nachgekommen sind, muss Ihr Vermieter für die Schimmelbeseitigung aufkommen. In solchen Fällen haben Sie zudem die Möglichkeit, die Miete entsprechend zu mindern, da es sich um einen sogenannten Mangel der Mietsache handelt.

Doch hier ist Vorsicht geboten: Mindern Sie die Miete nie ohne triftigen Grund, sondern informieren Sie Ihren Vermieter immer im Vorfeld über etwaige Schäden und Mängel. In vielen Fällen wird dann erst mal ein Gutachter zu Rate gezogen, der den Schimmelbefall fachgerecht beurteilt. Auf dieser Basis lässt sich zumeist gut klären, wer oder was den Schimmel tatsächlich verursacht hat und ob eine Mietminderung berechtigt ist. Da die Klärung jedoch oft sehr zeit- und kostenaufwendig ist, empfiehlt sich eine Rechtsschutzversicherung mit dem Zusatz Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz .

Damit erst gar kein Schimmel entsteht

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Die optimale Luftfeuchtigkeit: Ein Haushalt mit drei bis vier Personen produziert täglich ungefähr zehn bis 15 Liter Feuchtigkeit! Diese stattliche Menge muss erst einmal aus dem Wohnraum abtransportiert werden. Um dies zu gewährleisten, sollten Sie stets die Raumfeuchtigkeit im Auge behalten. Im Sommer liegt die optimale Luftfeuchtigkeit bei etwa 55 bis 60 Prozent, im Winter darf sie auch gerne etwas niedriger sein. Idealerweise stoßlüften Sie daher mehrfach täglich für etwa fünf bis zehn Minuten. Nutzen Sie in der Küche zudem die Dunstabzugshaube und im Badezimmer einen Raumlüfter, um die überschüssige Feuchtigkeit, die durch einen ausgiebigen Kochabend oder ein entspannendes Bad entsteht, nach draußen zu transportieren.

Die Temperatur: Wie warm darf es denn sein? Bei diesem Thema scheiden sich die Geister, doch um Schimmel fernzuhalten, empfiehlt es sich, jenen Wohnräumen, in denen Sie sich aktiv aufhalten, auf 20 °C einzuheizen. Im Schlafzimmer und in der Küche sind hingegen 17 °C vollkommen ausreichend. Sollten Sie mal nicht daheim sein, genügt in allen Räumen eine Grundtemperatur von 17 °C.

Die Raumanordnung: Ordnung ist das halbe Leben und auch bei der Schimmelvorbeugung kann die Anordnung der Möbel entscheidend sein. Tunlichst vermeiden sollten Sie es daher, große Möbelstücke wie Sofas, Schränke oder Betten direkt vor kalte Außenwände zu positionieren. Lassen Sie lieber mindestens sieben Zentimeter zur Wand, damit die Luft besser zirkulieren kann. Zudem sollten Heizkörper generell immer freigehalten werden.

Die Wäschetrocknung: Idealerweise trocknen Sie Ihre Wäsche in einem dafür vorgesehenen Trocknungsraum oder draußen auf dem Balkon. Ist dies nicht möglich, sollten Sie den Raum, in dem Sie die Wäsche trocknen, im Anschluss gut lüften.

So entfernen Sie Schimmel richtig!

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Nur keine Panik, denn grundsätzlich können Sie einen kleinen Schimmelbefall gut im Alleingang entfernen. Damit das Vorhaben gelingt, sollten Sie die folgenden Hilfsmittel bereitliegen haben:

Hilfsmittel:

• Schutzkleidung und Handschuhe

• Atemmaske

• Abdeckfolie und Klebeband

• Schimmelentferner

Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung

Schritt 1: Stellen Sie sicher, dass alle Türen, die in weitere Wohnräume führen, verschlossen sind, und öffnen Sie die Fenster. Jene Bereiche und Möbel innerhalb des Raumes, die nicht vom Schimmel befallen sind, sollten Sie sorgfältig mit einer Folie abdecken. Zu guter Letzt heißt es Handschuhe angezogen, Atemmaske aufgesetzt und ran an den Schimmel!

Schritt 2: Bevor Sie die befallene Tapete, Verkleidung oder Silikonfuge jedoch vollständig entfernen, müssen die betroffenen Stellen sorgfältig mit einem Schimmelentferner eingesprüht werden. Entfernen Sie Schimmel bitte nie im trockenen, unbehandelten Zustand, da sich die Sporen sonst ungehindert in der Luft verteilen und an einer anderen Stelle wieder festsetzen können.

Schritt 3: Während es sich in sensiblen Räumen wie Küche, Schlaf- und Kinderzimmer empfiehlt, geruchsneutrale und chlorfreie Entferner zu verwenden, können im Bad und in der Dusche gerne auch chlorhaltige Entferner eingesetzt werden. Alternativen zum klassischen Schimmelentferner sind auch stark alkoholhaltige Mittel mit 70 bis 80 Prozent Ethanol, oder Wasserstoffperoxid.

Schritt 4: Nachdem Sie die betroffenen Stellen sorgfältig eingesprüht haben, können Sie nun die betroffene Tapete oder Silikonfuge vorsichtig entfernen und entsorgen. Ist es in Ihrem Fall keine Tapete, sondern der Putz, der vom Schimmel befallen ist, sollten die entsprechenden Stellen vorsichtig abgeschlagen und die freigelegte Fläche erneut mit einem Schimmelentferner behandelt werden. Nachdem alles gut getrocknet ist, kann zuletzt neu verputzt und tapeziert werden.

Bei befallenen Fliesen ist das Prozedere deutlich einfacher, denn hier ist es vollkommen ausreichend, die Stellen lediglich mit einem Schimmelentferner gründlich zu reinigen. Bei von Schimmel befallenen Möbeln sollte hingegen je nach Stärke des Befalls und Alter des Möbelstücks eine fachgerechte Entsorgung in Erwägung gezogen werden.