Verhalten an der Unfallstelle - eine Kurzanleitung

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Bei Unfällen müssen Sie schnell reagieren. Erfahren Sie jetzt, was Sie am Unfallort beachten sollten und wie Sie bei der Schadenmeldung richtig vorgehen.

Der wichtigste Rat vorneweg lautet: Ruhe bewahren und diese fünf Schritte beachten:

1. Unfallstelle sichern
2. Erste Hilfe leisten & Polizei/Notruf benachrichtigen
3. Eigenständige Beweissicherung
4. Unfallbericht & Personalienaustausch
5. Schadenfeststellung

1. Unfallstelle sichern

  • Schalten Sie Ihre Warnblinkanlage ein
  • Legen Sie eine Warnweste an
  • Stellen Sie ein Warndreieck auf (Innerorts: 50m vom Unfallort entgegen der Fahrrichtung / Außerorts: 100m / auf Autobahnen: 200m)

Achtung: Bewegen Sie sich stets außerhalb der Fahrbahn und warten Sie an einer sicheren Stelle, z.B. hinter die Leitplanke. Entfernen Sie sich nicht unerlaubt von der Unfallstelle.

2. Erste Hilfe leisten & Polizei/Notruf benachrichtigen

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  • Bei verletzten Personen: Leisten Sie erste Hilfe.
    Hier finden Sie eine ausführliche Anleitung mit weiteren wichtigen Hinweisen.
  • Wählen Sie den Notruf (Tel.: 110 oder 112).
  • Benachrichtigen Sie immer die Polizei, auch bei Schäden z. B. an Leitplanken, Zäunen oder Hauswänden.
  • Im Gespräch mit dem Rettungsdienst/der Polizei sollten Sie die fünf W-Fragen beantworten

Fünf W-Fragen

Wo ist der Unfall passiert?

Wer ruft an?

Was ist passiert?

Wie viele Personen sind betroffen?

Warten auf Rückfragen

Verhalten gegenüber der Polizei:

  • Machen Sie Angaben zur Person und zum Fahrzeug
  • Bei Zweifeln über den Unfallhergang (vor allem als potenzieller Betroffener einer Ordnungswidrigkeit bzw. als potenzieller Beschuldigter einer Verkehrsstraftat) keine weiteren Angaben machen.
  • Nur bei eindeutigem Verschulden polizeiliches Verwarnungsgeld an Ort und Stelle akzeptieren.

Vorsicht! – Hegen Sie stets ein gewisses Misstrauen, wenn Werkstätten, die gegnerische Haftpflichtversicherung oder Autovermietungen die Abwicklung Ihres Schadens noch am Unfallort übernehmen möchten. Unterzeichnen Sie nicht voreilig Verträge oder Vollmachten. Unter Umständen müssen Sie für die Kosten, die die Unfallhelfer scheinbar zu Ihrem Vorteil verursachen, im Nachhinein selbst aufkommen.

3. Eigenständige Beweissicherung

Die Aufzeichnung Ihrer Schäden sollte Folgendes enthalten:

  • Ort, Datum und Uhrzeit des Unfalls
  • Fotos des Unfallorts und der betroffenen Fahrzeuge, wie sie nach der Kollision zum Stehen kamen (Fertigen Sie Übersichtsaufnahmen an, jeweils aus Richtung der Fahrzeuge mit eventuellen Bremsspuren, allen Beschädigungen an den Fahrzeugen).
  • Skizzieren Sie das Unfallgeschehen

4. Unfallbericht & Personalienaustausch

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  • Füllen Sie, wenn möglich mit allen Beteiligten, den Europäischen Unfallbericht aus. Geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab.
  • Tauschen Sie mit allen Beteiligten, auch Zeugen, Namen, Adressen und Daten der jeweiligen Kfz-Versicherungen aus
  • Notieren Sie die beteiligten Kennzeichen
  • (Ist das gegnerische Fahrzeug im Ausland zugelassen, fragen Sie nach der grünen Versicherungskarte.)

5. Schadenfeststellung

Ist Ihr Fahrzeug nach dem Unfall noch verkehrstüchtig und befindet sich eine Schaden-Schnelldienst-Station der Versicherung des Unfallverursachers in Ihrer Nähe, können Sie den Schadenumfang dort feststellen lassen. Sie können den Wagen auch zur nächstgelegenen Vertrags- oder Fachwerkstatt bringen bzw. abschleppen lassen. Sie haben auch die Möglichkeit, selbst oder über die gegnerische Versicherung einen Sachverständigen zu beauftragen. Bei eigener Beauftragung können für Sie Kosten entstehen, wenn Sie für den Unfall mitverantwortlich sind.

Das sind die nächsten Schritte:

Unfallmeldung bei den Versicherungen

Melden Sie den Schaden schnellstmöglich, spätestens innerhalb von einer Woche, telefonisch oder schriftlich der gegnerischen und Ihrer eigenen Versicherung. Eine schnelle und unkomplizierte Schadenmeldung ist bei uns wie folgt möglich:

Unfallverursacher im Ausland

Sofern der Unfallverursacher im Ausland versichert ist, melden Sie den Schaden an:

Deutsches Büro Grüne Karte e.V.

Wilhelmstraße 43 / 43 G
10117 Berlin
Telefon: (030) 2020 5757
Telefax (030) 2020 6757
Meldung Schadenfall: claims@gruene-karte.de

Fahrerflucht und vorsätzliche Schaden

Wenn der Unfallverursacher Fahrerflucht begangen hat, nicht haftpflichtversichert ist oder den Schaden vorsätzlich und widerrechtlich herbeigeführt hat, wenden Sie sich an:

Verein Verkehrsopferhilfe e.V.

Wilhelmstr. 43 / 43 G
10117 Berlin
Telefon: (030) 20 20 5858
Telefax: (030) 20 20 5722
voh@verkehrsopferhilfe.de

Tipp: Ist der Kfz-Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers nicht bekannt, können Sie diesen bei der GDV Dienstleistungs-GmbH abfragen. Den Zentralruf der Autoversicherer erreichen Sie kostenfrei unter 0800-250 260 0. Online erfolgt die Anfrage über www.zentralruf.de/anfrage . Anrufer aus dem Ausland erreichen den Zentralruf unter +49 (40) 300 330 300.

Reparaturkostenübernahmeerklärung

Verlangen Sie von der Versicherung des Unfallverursachers eine Reparaturkosten-Übernahme-Erklärung. Liegt diese der Werkstatt vor, wendet sie sich direkt an die gegnerische Versicherung.

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Rechtsanwalt beauftragen

Kam es bei dem Unfall zu Verletzungen oder Todesfällen, empfiehlt sich die Beauftragung eines Rechtsanwaltes. Die Kosten übernimmt die Haftpflichtversicherung des schuldigen Fahrers.

Ansprüche gegenüber Dritten

Für mögliche Unfallfolgen haftet nicht allein die Haftpflichtversicherung. Je nach Lage des Falles müssen Sie diese Versicherungen informieren:

  • Kaskoversicherung
  • Kfz-Unfallversicherung
  • Fahrerschutzversicherung
  • Rechtsschutzversicherung
  • Schutzbriefversicherung
  • Ausland-Schadenschutz
  • Private Unfall- oder Lebensversicherung
  • Arbeitgeber
  • Gesetzliche oder private Krankenversicherung
  • Gesetzliche Renten- oder Unfallversicherung

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